Zahlung für Junglandwirte (Top-up) im Antragsjahr 2017

04.04.2017

Betriebsinhaber, die in den letzten fünf Jahren eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben, können zusätzlich zur Basisprämie eine weitere Zahlung von EUR 75,86/ha für maximal 40 ha erhalten.

Dafür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Beantragung der Maßnahme „Zahlung für Junglandwirte“ im Mehrfachantrag Flächen (MFA)
  • Nachweis einer landwirtschaftlichen Ausbildung
  • Nicht älter als 40 Jahre zum Zeitpunkt der erstmaligen Beantragung der Basisprämie
  • Die Betriebsaufnahme erfolgte frühestens im Jahr 2012
  • Der Junglandwirt muss die Kontrolle über den Betrieb innehaben (allein oder gemeinsam mit anderen Landwirten)

Die landwirtschaftliche Ausbildung ist zeitgleich mit dem MFA einzureichen. Befindet sich der Betriebsinhaber noch in Ausbildung, ist auch ein Nachreichen des Ausbildungsnachweises innerhalb von zwei Jahren ab Bewirtschaftungsbeginn möglich. Diese Frist kann in Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände auf Antrag, der vor Ablauf der zwei Jahre nach Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu stellen  ist, um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Nachweise müssen vollständig sein

Die Ausbildungsnachweise sind vollständig einzureichen. Unvollständige Ausbildungsnachweise (zB. nur die erste Seite des Maturazeugnisses) führen dazu, dass keine Zahlung gewährt werden kann. In den Antragsjahren 2015 und 2016 mussten aus diesem Grund eine Vielzahl von Anträgen abgelehnt werden bzw. kamen erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Auszahlung. Bei Personengemeinschaften ist jährlich das sog. Beteiligungsverhältnis auszufüllen und mit dem MFA einzureichen. Entsprechende Formblätter liegen in den Bezirksbauernkammern auf bzw. stehen im Internet unter www.ama.at zur Verfügung.

Die Zahlung für Junglandwirte kann für maximal fünf Jahre gewährt werden. Dieser Zeitraum verkürzt sich um die Anzahl der Jahre, die zwischen Bewirtschaftungsbeginn und der ersten Antragstellung auf Zahlung für Junglandwirte vergangen sind.

Antragsfrist beachten

Zur Finanzierung der Zahlung für Junglandwirte sind 2% der finanziellen Obergrenze vorgesehen. Bei Überschreitung der Obergrenze wird die Zahlung um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt. Die Antragstellung für das Antragsjahr 2017 ist noch bis zum 15. Mai 2017 möglich. Weitere Informationen können dem Merkblatt "Zahlung für Junglandwirte" unter www.ama.at entnommen werden.

Informieren Sie sich diesbezüglich auch in Ihrer Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene. Gerne stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter 01/333 71 16 für Fragen zur Verfügung.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at