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Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Kundendaten

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Kundendaten

  • Erstregistrierung (l.u.f.)
  • Bewirtschafterwechsel (l.u.f.)
  • Erstregistrierung (nicht l.u.f.)
  • Verbundene Unternehmen
  • Registrierung einer neuen vertretungsbefugten Person
  • Elektronische Vollmacht
  • KUR und Stammzahl

Mit der rechtzeitigen Information über Änderungen in Ihrer Organisation unterstützen Sie uns bei der korrekten und raschen Abwicklung Ihrer Anliegen bis hin zur Auszahlung Ihrer Förderungen.

Geben Sie bitte folgende Änderungen unverzüglich auf www.eama.at unter dem Bereich Kundendaten bekannt: Änderungen bei/von

  • Namensänderungen
  • Firmenbezeichnung
  • Gebietskörperschaftsanteil 
  • Vertretungsbefugnisse 
  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
  • Zustelladresse
  • Bankverbindung
  • Betriebsadresse
  • Steuernummer/UID-Nummer* 
  • verbundene Unternehmen* 

*verpflichtende Angaben für Firmenbuchunternehmen, die Anträge im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik stellen

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Hinweis

Änderungen von Kundendaten sind nur zulässig, wenn sie zu keinem Wechsel der (natürlichen oder juristischen) Person oder Personengemeinschaft führen. 

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:

  • Wechsel von Bewirtschaftern sind für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der für sie örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer mittels Bewirtschafterwechselformular bekannt zu geben.

Andere Unternehmen:

  • Nicht landwirtschaftliche Unternehmen, die noch nicht in der AMA registriert sind, müssen sich neu registrieren: (Link auf die neue Seite ama.at-Seite Erstregistrierung)
  • Nicht landwirtschaftliche Unternehmen, die bereits in der AMA registriert sind, steigen mit Ihrer eigenen Klientennummer in das eAMA ein und arbeiten unter dieser Nummer.

Weiterführende Informationen

  • Erstregistrierung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes 
  • Bewirtschafterwechsel bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
  • Erstregistrierung eines sonstigen Unternehmens (nicht land- und forstwirtschaftlich)
  • verbundene Unternehmen 
  • elektronische Vollmachten

Formulare

Wollen Sie eine Unterschriftsvollmacht ausstellen oder eine Bankverbindung per Korrekturformular bekanntgeben, bereiten Sie folgende Formulare vor:

  • Meldung - Korrektur der Bankverbindung (PDF, 449,20 kB)

  • Unterschriftsvollmacht (PDF, 613,28 kB)

Sie können diese zwei Formulare jederzeit auf www.eama.at unter „Kundendaten“ hochladen. Achten Sie darauf, dass die Formulare von der zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sind. 

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Hinweis

Vollmachten in Papierform berechtigen - wie bisher - ausschließlich zur händischen Unterschriftsleistung. Vollmachten in Papierform berechtigen den Vollmachtnehmer nicht zum Einstieg und zum digitalen Signieren im eAMA. Auch dann nicht, wenn dies ausdrücklich auf der Vollmacht vermerkt wurde. Sollten Sie das wünschen, müssen Sie eine elektronische Vollmacht ausstellen. 

Fragen und Antwortensammlung (FAQ)

NEIN, die Änderung führt zu einem Wechsel der Personengemeinschaft.
  • Führen Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb, teilen Sie den "Bewirtschafterwechsel" bitte im Wege Ihrer örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer der AMA mit.
  • Nicht landwirtschaftliche Unternehmen, registrieren sich neu, sofern sie noch über keinen eigenen eAMA-Zugang verfügen.
Die Änderung führt zu einer Änderung der Bewirtschaftung.
  • Führen Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb, teilen Sie den "Bewirtschafterwechsel" bitte im Wege Ihrer örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer der AMA mit.
  • Nicht landwirtschaftliche Unternehmen, registrieren sich neu, sofern sie noch über keinen eigenen eAMA-Zugang verfügen.
Siehe Verbundene Unternehmen
Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Zustelladresse und eine per ID Austria bekanntgegebene Bankverbindung werden unmittelbar aktualisiert. Bei allen anderen Änderungseingaben können mehrere Werktage bis zur Aktualisierung vergehen.
NEIN, mit dem Absenden eines Online-Antrags bestätigen Sie Ihre Kundendaten. Erst nachdem die Kundendaten im eAMA aktualisiert wurden, können Sie den Antrag stellen. Planen Sie daher ein paar Werktage Bearbeitungszeit ein und geben Sie die Änderungen zeitgerecht bekannt.
Sie können und sollen Ihre Kundendaten immer aktuell halten, nicht nur zur Antragstellung. Stellen Sie sicher, dass wir Sie für Rückfragen möglichst rasch kontaktieren können, um eine zügige Bearbeitung Ihrer Anliegen zu gewährleisten.
  • Um sich eine ID Austria ohne Wohnsitz in Österreich freischalten zu lassen, müssen Sie sich in das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eintragen lassen. Eine Anleitung dazu finden Sie unter ID Austria ohne Wohnsitz in Österreich

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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