Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Kundendaten

Mit der rechtzeitigen Information über Änderungen in Ihrer Organisation unterstützen Sie uns bei der korrekten und raschen Abwicklung Ihrer Anliegen bis hin zur Auszahlung Ihrer Förderungen.

Geben Sie bitte folgende Änderungen unverzüglich auf www.eama.at unter dem Bereich Kundendaten bekannt: Änderungen bei/von

  • Namensänderungen
  • Firmenbezeichnung
  • Gebietskörperschaftsanteil 
  • Vertretungsbefugnisse 
  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
  • Zustelladresse
  • Bankverbindung
  • Betriebsadresse
  • Steuernummer/UID-Nummer* 
  • verbundene Unternehmen* 

*verpflichtende Angaben für Firmenbuchunternehmen, die Anträge im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik stellen

Hinweis

Änderungen von Kundendaten sind nur zulässig, wenn sie zu keinem Wechsel der (natürlichen oder juristischen) Person oder Personengemeinschaft führen. 

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:

  • Wechsel von Bewirtschaftern sind für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der für sie örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer mittels Bewirtschafterwechselformular bekannt zu geben.

Andere Unternehmen:

  • Nicht landwirtschaftliche Unternehmen, die noch nicht in der AMA registriert sind, müssen sich neu registrieren: (Link auf die neue Seite ama.at-Seite Erstregistrierung)
  • Nicht landwirtschaftliche Unternehmen, die bereits in der AMA registriert sind, steigen mit Ihrer eigenen Klientennummer in das eAMA ein und arbeiten unter dieser Nummer.

Weiterführende Informationen

Formulare

Wollen Sie eine Unterschriftsvollmacht ausstellen oder eine Bankverbindung per Korrekturformular bekanntgeben, bereiten Sie folgende Formulare vor:

Sie können diese zwei Formulare jederzeit auf www.eama.at unter „Kundendaten“ hochladen. Achten Sie darauf, dass die Formulare von der zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sind. 

Hinweis

Vollmachten in Papierform berechtigen - wie bisher - ausschließlich zur händischen Unterschriftsleistung. Vollmachten in Papierform berechtigen den Vollmachtnehmer nicht zum Einstieg und zum digitalen Signieren im eAMA. Auch dann nicht, wenn dies ausdrücklich auf der Vollmacht vermerkt wurde. Sollten Sie das wünschen, müssen Sie eine elektronische Vollmacht ausstellen. 

Fragen und Antwortensammlung (FAQ)