Hinweis
Wird ein Rind, welches bereits im Herkunftsland abgekalbt hat, nach Österreich verbracht, sollte diese Abkalbung vor einer möglichen Antragstellung schriftlich in der AMA nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck ist der Abstammungsnachweis des Rindes, auf dem die Abkalbung eingetragen ist, zu übermitteln.