Öffentliche Lagerhaltung - Rindfleisch

Über die Eröffnung der Rindfleischintervention entscheidet die Europäische Kommission. Eine Grundlage dafür bieten die in den einzelnen Mitgliedsländern festgestellten Marktpreise.

Eine Eröffnung der Interventionsperiode ist das ganze Jahr über möglich.

Der Interventionspreis für Rindfleisch ist mit maximal 2.224 EUR/Tonne für Schlachtkörper männlicher Rinder der Fleischigkeits- und Fettgewebeklassen R3 festgesetzt.

Die Mindestmenge je Angebot beträgt 20 Tonnen.

Zur Intervention können in Österreich Schlachtkörper oder Schlachtkörperhälften, frisch oder gekühlt, der folgenden Kategorien angekauft werden:
 
  • Kategorie A: Fleisch von 12 bis weniger als 24 Monate alten nicht kastrierten männlichen Tieren
    • Qualitätsklassen: U2, U3, R2, R3
  • Kategorie Z: Fleisch von 8 bis weniger als 12 Monate alten männlichen Tieren
    • Qualitätsklassen: U2, U3, R2, R3
Eine vollständige Auflistung der Qualitätsanforderungen kann in Anhang III, Teil I der VO (EU) 2016/1238 nachgelesen werden.

Wird die Intervention eröffnet, erfolgt der Ankauf der Ware im Wege regelmäßiger Ausschreibungen, an denen sich Marktteilnehmer mit Sitz in der Europäischen Union, beteiligen können.

Die Ankaufspreise und Zuschlagsmengen werden von der Europäischen Kommission festgelegt.

Die angekauften Rinderteile werden nur in Zerlegebetrieben und Kühlhäusern mit EU-Zulassung, mit denen die AMA einen Vertrag abgeschlossen hat, zerlegt, verpackt, etikettiert, schockgefroren und bei rund -20 °C gelagert.