Zuteilung von Milch - Quoten (A-Quoten) für Lieferungen im Zwölfmonatszeitraum 2013/2014

04.10.2013

Österreich stehen für den Zwölfmonatszeitraum (ZMZ) 2013/2014 30.000 Tonnen zusätzliche Quoten für Lieferungen zur Verfügung. Laut Marktordnungsgesetz 2007 (MOG 2007) ist eine Zuteilung unter Berücksichtigung von Marktlage und Absatzmöglichkeiten durchzuführen.
Die entsprechende Milchquotenzuteilungsverordnung 2013 wurde durch Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich unterzeichnet.
Die Verordnung sieht eine Zuteilung von ca. 1 % auf die einzelbetriebliche Quote für Lieferungen aus der nationalen Reserve vor, während eine Mindestzuteilungsmenge von 100 kg Quote für Lieferungen festgelegt ist.

Günter Griesmayr Vorstandsvorsitzender der AMA: „Bei allen Milcherzeugern, welche die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Mehrfachantrag Flächen 2013 abgegeben haben, erfolgt die Zuteilung unbürokratisch antragslos“.
Sollte kein Mehrfachantrag gestellt, aber dem Betrieb eine Quote für Lieferungen zugeordnet sein, musste bis zum 30. August 2013 ein separater Zuteilungsantrag eingereicht werden. Die betroffenen Betriebe wurden von der AMA zeitgerecht darüber informiert.

Weitere Bedingungen für eine Zuteilung 2013/2014 sind:
  • der Betrieb muss zum 1. April 2013 über eine A-Quote verfügen
  • im Zwölfmonatszeitraum 2012/2013 an einen Käufer geliefert haben
  • darf für den Zwölfmonatszeitraum 2012/2013 keine Übertragung von Milchquoten (A-Quote oder D-Quote) im Wege der Handelbarkeit (§ 8 MQuV 2007) als abgebender Betriebsinhaber angezeigt haben
Die Versendung des Zuteilungsbescheids an die Milcherzeuger erfolgt am 4. Oktober 2013.

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Agrarmarkt Austria
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