Hauptauszahlung 2018 - in Summe rund 1,2 Mrd. EUR

19.12.2018

Am 19. Dezember werden für das Antragsjahr 2018 die Direktzahlungen bei Betrieben mit abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle zu 100 % angewiesen. Beim Österreichischen Agrarumweltprogramm und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Antragsjahr 2018 kommt es zur Überweisung von 75 % der voraussichtlichen Zahlungen. Zudem werden bei diesem Auszahlungstermin auch Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt.

"Mit fast 1,2 Mrd. EUR wird ein Großteil der Gelder für die erbrachten Leistungen im Rahmen der Antragstellung 2018 für das Österreichische Umweltprogramm, die Ausgleichszulage und die Direktzahlungen am 19. Dezember 2018 überwiesen", informiert Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.

Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) und Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ)

Das ÖPUL 2015 basiert auf dem Programm zur „Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020. Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2018, wie schon in den Vorjahren, eine Zahlung des voraussichtlich zu gewährenden Betrages in der Höhe von 75 % an alle ÖPUL und AZ-Antragsteller.

Der Auszahlungsbetrag für das Österreichisches Umweltprogramm beträgt rund 332,7 Mio. EUR, für die Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten rund 196 Mio. EUR. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich am 29. April 2019.

Direktzahlungen

Der österreichweite Auszahlungsbetrag beträgt rund 668,4 Mio. EUR. Die Direktzahlungen sind in einzelne Maßnahmen unterteilt. Eine Zahlungsanweisung für Direktzahlungen darf gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Daher ist es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2018 gestellt haben, bei der Auszahlung im Dezember 2018 zu berücksichtigen. Die betroffenen Betriebe wurden von der AMA darüber schriftlich informiert. Die Auszahlung der Direktzahlungen 2018 für die jetzt nicht berücksichtigten Betriebe erfolgt voraussichtlich am 29. April 2019.

Direktzahlungen über 2.000 EUR sind gemäß EU-Verordnung 2017/1236 im Rahmen der sogenannten Haushaltsdisziplin, wie auch schon in den Vorjahren, um rund 1,4 % zu kürzen. Dieser Kürzungsbetrag konnte jedoch in den Vorjahren wieder auf Basis geltender EU-Verordnungen an die Antragsteller rückerstattet werden. Es ist davon auszugehen, dass dies auch im Jahr 2019 der Fall sein wird.

39,5 Mio. EUR für Projektförderung

Am 19. Dezember 2018 erhalten rund 1.800 Betriebe im Rahmen der "Ländlichen Entwicklung - Projektförderung" rund 39,5 Mio. EUR. Ein großer Teil davon betrifft die Maßnahme "Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung" mit einer Auszahlungssumme von rund 10 Mio. EUR.

Bescheid- und Mitteilungsversand

Die Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden gestaffelt am 9. Jänner 2019 (an die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien) und am 14. Jänner 2019 (an die restlichen Bundesländer) versandt. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden.

Informationen unter www.eama.at

Bereits ab 20. Dezember 2018 kann unter www.eama.at im Bereich "Konto" der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen beziehungsweise die Auszahlungsbescheide sind ab 9. Jänner 2019 betriebsbezogen im Bereich "ePostkasten" einsehbar. Im ÖPUL-Abrechnungsreport kann von den ÖPUL-Teilnehmern ab 9. Jänner 2019 einfach nachvollzogen werden, welche Daten im Detail für die Berechnung herangezogen wurden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.

Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer/Außenstelle/Bezirksreferat gerne zur Verfügung.

Rufnummern der AMA-Telefonhotline:

  • Direktzahlungen - 01/333 71 16
  • ÖPUL - 01/331 29
  • AZ - 01/337 59
  • Ländliche Entwicklung - 01/334 39 54

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