ÖPUL Herbstantrag 2019

28.08.2019 Online-Antragstellung ab 2. September 2019 möglich

Die AMA hat allen Betrieben, die gültig an der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau" teilnehmen oder im Mehrfachantrag-Flächen 2019 Begrünungsvarianten vorangemeldet haben, eine schriftliche Information über die erforderliche Einreichung des Online-Herbstantrages 2019 zugesandt. Diesem Informationsschreiben lag eine leere Feldstücksliste bei, die nicht zur Abgabe bestimmt ist. Sie dient als Vorbereitungsunterlage, wenn der Herbstantrag 2019 nicht persönlich, sondern mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer eingereicht wird.

Die Antragstellung für den ÖPUL-Herbstantrag ist von 2. September bis 16. Dezember 2019 möglich. Betriebe, die an der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau" teilnehmen, müssen den Herbstantrag 2019 bis spätestens am Dienstag, den 15. Oktober 2019, online einreichen und begrünte Flächen mit entsprechenden Begrünungsvarianten beantragen. Zum Termin 15. Oktober 2019 gibt es keine Nachfrist.

Betriebe, die an der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün" teilnehmen, müssen keinen Herbstantrag mit begrünten Flächen einreichen. Neubeantragungen der einjährigen Maßnahmen "Tierschutz – Weide", "Tierschutz – Stallhaltung", "Natura 2000 – Landwirtschaft" und "Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft" können letztmalig in dieser Programmperiode bis spätestens am 16. Dezember 2019 vorgenommen werden. Andere ÖPUL 2015-Maßnahmenbeantragungen und Umstiege in höherwertige Maßnahmen sind nicht mehr möglich.

Die Erfassung der Daten erfolgt entweder durch die Antragstellerin oder den Antragsteller selbst im Internetserviceportal eAMA unter www.eama.at oder durch Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer als Dienstleister. Eine Anleitung zum Einstieg in eAMA ist unter https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/eAMA-Das-Internetserviceportal zu finden.

Detaillierte Handbücher zur Antragstellung, Videoanleitungen sowie das aktuelle ÖPUL 2015-Merkblatt mit fachlichen Informationen kann unter https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Herbstantrag/Handbuecher-Online-Antrag aufgerufen werden.

Falls es zur Erfassung Fragen gibt, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 050 3151 99 und der E-Mailadresse flaechen.eama@ama.gv.at gerne zur Verfügung.