28. April 2021: Auszahlung Ländliche Entwicklung und Direktzahlungen

27.04.2021

Am 28. April 2021 erfolgen planmäßig die Restzahlungen von rund 112 Mio. EUR für das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015, rund 64 Mio. EUR für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und rund 1,5 Mio. EUR für Direktzahlungen. Die Hauptauszahlung für das Österreichische Agrarumweltprogramm (75 %), die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (75 %) und die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2020 fand bereits am 17. Dezember 2020 statt.

DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: "In Summe wurden für das Jahr 2020 von der AMA über 160.000 Anträge für EU-Ausgleichszahlungen bearbeitet und rund 1,9 Mrd. Euro zur Auszahlung gebracht. Zusätzlich wurden im Bereich der Abwicklung des Härtefallfonds für die Landwirtschaft und Privatzimmervermieter ein Großteil der Anträge bereits ausgezahlt".

Die Zahlungen für das ÖPUL 2015 und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sind im Wesentlichen auf die Restzahlung in Höhe von 25 % für das Antragsjahr 2020 zurückzuführen. Darüber hinaus wird auch bereits die Einarbeitung von diversen Korrekturen und Einsprüchen in den Berechnungsergebnissen berücksichtigt.

Im Rahmen des ÖPUL 2015 werden freiwillige, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die Biologische Wirtschaftsweise sowie Tierschutzmaßnahmen gefördert. Die Landwirte verpflichten sich hierbei zu einer mindestens fünfjährigen Bewirtschaftung gemäß den Förderbedingungen.

Im Zuge der Ausgleichszahlung AZ erhalten Betriebe im benachteiligten Gebiet eine Abgeltung für die erhöhten Bewirtschaftungskosten der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Abgeltung wird individuell anhand der tatsächlichen Erschwernis berechnet.
Für das Antragsjahr 2020 erfolgt bei den Direktzahlungen die Überweisung an jene Betriebe, die bei der Dezember Auszahlung noch keine Zahlung erhalten haben, sowie Zahlungen aufgrund von Nachberechnungen (z. B. Nachzahlungen aufgrund eingearbeiteter Beschwerden).

32,6 Mio. EUR für Projektförderung

Am 28. April 2021 erhalten Betriebe im Rahmen der "Ländlichen Entwicklung - Projektförderung" rund 32,6 Mio. EUR. Ein großer Teil davon betrifft die Maßnahme "Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung".

Zahlungen im Rahmen des Härtefallfonds der COVID-Härtefallförderung für die Land- und Forstwirtschaft und Privatzimmervermieter

Ebenso kommt es zu diesem Termin zu Auszahlungen im Rahmen des Härtefallfonds (Umsatzersatz) von rund 3,4 Mio. EUR. Für den Verlustersatz Betriebszweig Schwein werden rund 11 Mio. EUR und für den Verlustersatz Betriebszweig Kartoffeln rund 412.000 EUR überwiesen.

Mitteilungen und Bescheide

Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden am 5. Mai 2021 versendet. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden.

Informationen unter www.eama.at

Die Auszahlungsbescheide und Mitteilungen sind zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich "eArchiv" einsehbar. Ebenso kann im Register „Flächen“ der detaillierte ÖPUL 2015-Abrechnungsreport abgerufen beziehungsweise im Register "Kundendaten" der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.
Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern gerne zur Verfügung.

  • Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99