Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2023 fixiert

13.09.2023 Der Großteil der GAP-Zahlungen wird wie bisher im Dezember erfolgen.

Trotz der umfangreichen Arbeiten für die Umstellung auf die neue Förderperiode ist die Auszahlung der Direktzahlungen am 21. Dezember 2023 vorgesehen. Für diesen Termin ist auch die Teilzahlung in Höhe von 75 % für Maßnahmen des österreichischen Umweltprogramms ÖPUL (ausgenommen die Maßnahme Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau Sommer/Herbst 2023) sowie für die Zahlungen für benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage) geplant. Die restlichen Mittel für diese Maßnahmen werden voraussichtlich im Juni 2024 überwiesen. Auch die Maßnahme Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau Sommer/Herbst 2023 wird voraussichtlich im Juni 2024 ausbezahlt und damit früher als bisher.

"Mit der Festlegung der Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2023 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ist gewährleistet, dass ein erheblicher Teil der Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen auch im ersten Jahr der neuen GAP-Periode noch im laufenden Jahr ausgezahlt wird", teilt DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA, mit.

Alle geplanten Auszahlungstermine sind unter https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Auszahlungstermine abrufbar.