333 Mio. EUR für ÖPUL, Ausgleichszulage, Ländliche Entwicklung und Direktzahlungen – 33,5 Mio. EUR für Temporäre Agrardieselvergütung

23.06.2025

Am 25. Juni 2025 erfolgen durch die Agrarmarkt Austria (AMA) planmäßig umfangreiche Auszahlungen im Gesamtvolumen von rund 333 Millionen Euro.

„Diese Mittel betreffen insbesondere das Österreichische Agrarumweltprogramm (ÖPUL), die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZ), Direktzahlungen und Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung“, informiert DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.

Restzahlungen für 2024: ÖPUL, AZ und Direktzahlungen

Bereits am 19. Dezember 2024 fand die Hauptauszahlung für das ÖPUL, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2024 statt. Für ÖPUL- und AZ-Betriebe erfolgte dabei eine Zahlung in der Höhe von 75 % des voraussichtlich zu gewährenden Betrages.

Die aktuellen Zahlungen im Bereich ÖPUL und AZ betreffen nun vor allem die Restzahlung der verbleibenden 25 % für das Antragsjahr 2024. Zusätzlich wird im Rahmen des ÖPUL die Prämie für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ aus dem Sommer/Herbst 2024 ausbezahlt.

Zusätzlich wurden diverse Korrekturen und Einsprüche in den Berechnungsergebnissen berücksichtigt.

Auszahlungssummen:

  • ÖPUL: ca. 178 Mio. EUR
  • Ausgleichszulage (AZ): ca. 71,43 Mio. EUR
  • Direktzahlungen: ca. 2 Mio. EUR

78,6 Mio. EUR für Projektförderung

Am 25. Juni 2025 erhalten Betriebe im Rahmen der „Ländlichen Entwicklung – Projektförderung“ rund 78,6 Mio. EUR. Ein großer Teil davon betrifft die Maßnahme „Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung“ mit einer Auszahlungssumme von rund 18 Mio. EUR.

Weiters rund 2,6 Mio. EUR für Sektormaßnahmen in den Bereichen Obst und Gemüse sowie Imkerei ausbezahlt. 

Temporäre Agrardieselvergütung 2023 + 2024 (Auszahlung BMF)

Ebenfalls am 25. Juni 2025 wird die temporäre Agrardieselvergütung für den Vergütungszeitraum 1 (01.07.2023 – 31.12.2023) und den Vergütungszeitraum 2 (01.01.2024 – 31.12.2024) ausbezahlt. Insgesamt kommen dabei rund 33,5 Mio. EUR zur Auszahlung, welche durch das Zollamt Österreich abgewickelt wird. Der Bescheidversand erfolgt durch die AMA ebenfalls am 25. Juni 2025.

Der Vergütungszeitraum 3 (01.01.2025 – 31.12.2025) kommt voraussichtlich im Dezember 2025 zur Auszahlung.

Mitteilungen und Bescheide

Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden gleichzeitig mit der Auszahlung am 25. Juni 2025 versendet. Darin wird für jeden Betrieb detailliert erklärt, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen, insbesondere zu Prämienhöhen oder -auflagen, können den Merkblättern der AMA entnommen werden.

Informationen unter www.eama.at

Die Auszahlungsbescheide und Mitteilungen sind zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „eArchiv“ einsehbar. Ebenso kann im Register „Flächen“ der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen beziehungsweise im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.

Für Fragen zur Auszahlung bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an, darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99