Schulprogramm - Schulmilch

Ab dem Schuljahr 2020/2021 gelten folgende Beihilfesätze für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen:

Kategorie Beihilfesatz gemäß nationaler Schulprogramm Verordnung
0 €  60,00  je 100 kg
I €  24,00  je 100 kg
II €  20,00  je 100 kg
Milch-Aktion 100 % der Netto-Kosten


Die Beihilfe muss unmittelbar den Begünstigten zugutekommen.

Beihilfefähige Erzeugnisse sind:



 

Detailbestimmungen zu den Produkten finden Sie im MERKBLATT - Allgemeine Beihilfevoraussetzungen!

Die maximale, beihilfefähige Liefermenge beträgt 250 ml bzw. g pro Kind pro Schultag!

Die errechnete Höchstmenge gilt als Begrenzung der beihilfebegünstigt abgegebenen Milch und Milcherzeugnisse pro Einrichtung. Es können auch Produkte in anderen Verpackungseinheiten als 250 ml bzw. g ausgegeben werden.

Ein Erwärmen bzw. Erhitzen von Milch und Milcherzeugnissen ist erlaubt, diese dürfen jedoch nicht verkocht bzw. zur Zubereitung von Mahlzeiten verwendet werden. Ein vermischen der Milch und Milcherzeugnisse mit anderen Produkten (z.B.: Milch mit Zucker, Kakao,…) ist nicht erlaubt!

Beihilfefähig sind nur Milch und Milcherzeugnisse, die ausschließlich von Kindern/Schülern der Einrichtung konsumiert werden!