Schulprogramm - Schulobst und -gemüse
Ab dem Schuljahr 2017/2018 wird für Schulobst- und -gemüselieferungen für die tatsächlich angefallenen NETTO-Kosten (exkl. USt.) bis zu einer Höhe von maximal EUR 6,50 pro Kilogramm gelieferter Menge eine Beihilfe in Höhe von 50 % gewährt.
- maximale Beihilfe EUR 3,25 pro Kilogramm
Die Netto-Produktkosten, bis zum maximalen Beihilfesatz, werden durch die EU gefördert. Es ist zu beachten, dass die darüber hinaus gehenden Produktkosten, sowie die gesamte Umsatzsteuer, durch eigene Mittel (Schüler/Eltern, Sponsoren,...) finanziert werden müssen.
Die Beihilfe muss unmittelbar den Begünstigten zugutekommen.
Beihilfefähige Erzeugnisse sind:

*) Zitrusfrüchte dürfen nur im Zeitraum von November bis Februar beantragt werden!
°) auch Ringlotten, Mirabellen und alle Arten von Pflaumen
Beihilfefähig ist ausschließlich Obst und Gemüse, das keiner weiteren Zubereitung (ausgenommen waschen, schälen und schneiden) bedarf und das für sich gesehen eine Mahlzeit darstellt, die direkt von einem Kind konsumiert werden kann. Es sind vorzugsweise regionale und saisonale Produkte anzubieten.
Die Beigabe von Zusätzen, wie Zucker, Salz, Fett, Geschmackverstärker E 620 bis E 650 oder Süßungsmittel ist unzulässig!
Die Schulobst- und -gemüseprodukte dürfen nicht verkocht werden, und dürfen keine üblichen Schulmahlzeiten ersetzen.