Kleinmengenregelung, Ernte 2011 und Beilage zu NH-U1
06.07.2011Kleinmengenregelung
Registrierte Unternehmen, welche jeweils jährlich in einem Wirtschaftsjahr (01.07. bis 30.06.) bis zu 500 Tonnen nachhaltiger Erzeugnisse verkaufen bzw. verarbeiten, können an der Kleinmengenregelung in Verbindung mit BGBl. II Nr. 250/2010 teilnehmen.
Diese Kleinmengenregelung muss im Vorfeld bis zum 29.07. beantragt und genehmigt werden und gilt für einen Zeitraum von max. 3 Wirtschaftsjahren. Diese Regelung führt dazu, dass es nur zu einer Vorortkontrolle und dadurch auch nur zu einem einmaligen Kostenersatz für den gewählten Zeitraum kommt.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt „Merkblatt für Unternehmer“ und dem Antragsformular „Antrag auf Einbeziehung in die Kleinmengenregelung / NH-M1“
Ernte 2011
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bilanz die Ernten der unterschiedlichen Jahre getrennt aufgeführt werden müssen – d.h. z.B. eine getrennte Bilanz für Waren aus der Ernte 2010 und 2011.
Beilage zu NH-U1
Sofern Produkte angekauft werden, welche bei der Treibhausgasemissionsberechnung einen Bonus aufgrund einer Landnutzungsänderung und / oder infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken verwenden, so ist zusätzlich das Formular „Beilage Bestätigung des Unternehmers“ zu verwenden.