Nachhaltigkeit - Auslaufen der Übergangsregelung / Datenübermittlung / Neues Merkblatt für Unternehmer
21.09.2012
1. Auslaufen der Übergangsregelung
Die seitens der Europäischen Kommission genehmigten Ausnahmeregelungen zur Führung einer Massenbilanz für die Ernten 2010 und 2011 sind per 30.06.2012 ausgelaufen. Somit beträgt der größtmögliche Zeitraum zur Führung einer Massenbilanz 3 Monate (quartalsweise). Eine rückwirkende Sammlung/Ausstellung von Nachweisen ist somit ebenfalls nicht mehr zulässig.
2. Datenübermittlung
Gem. den Bestimmungen der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Unternehmer verpflichtet eine Massenbilanz zu führen. Aufgrund des Auslaufens der o.g. Übergangsregelung sind - beginnend mit 01.07.2012 - zumindest nun 4 Bilanzen je Kalenderjahr nachweislich zu führen und risikobasierend zu überprüfen.
Zur Vermeidung einer lfd. Erhebung vor Ort, werden Sie ersucht die Massenbilanz(en) für jedes Quartal im Nachhinein innerhalb eines Monats an die AMA - vorzugsweise per E-Mail (nachhaltigkeit@ama.gv.at) bzw. per Telefax (01/331 51 - 303) - zu übermitteln.
Die Unterlagen haben folgendes zu beinhalten: Bilanzierung; Zukaufs-, Verkaufs- und Bewirtschafterauflistungen; zzgl. Bezeichnung beteiligter Zertifizierungssysteme außer AMA
Sollten keine Warenbewegungen im betreffenden Quartal stattgefunden haben, ist eine Leermeldung abzugeben.
Für die aktiven Teilnehmer der Kleinmengenregelung bleibt die jährliche Übermittlung per jeweils Juli unverändert.
3. Neues Merkblatt für Unternehmer
In Bezug auf die o.g. Änderungen wurde eine neue Version des Merkblattes für Unternehmer aufgelegt und ist ab sofort auf der AMA-Homepage abrufbar.
(die Neuerungen sind markiert).
Die seitens der Europäischen Kommission genehmigten Ausnahmeregelungen zur Führung einer Massenbilanz für die Ernten 2010 und 2011 sind per 30.06.2012 ausgelaufen. Somit beträgt der größtmögliche Zeitraum zur Führung einer Massenbilanz 3 Monate (quartalsweise). Eine rückwirkende Sammlung/Ausstellung von Nachweisen ist somit ebenfalls nicht mehr zulässig.
2. Datenübermittlung
Gem. den Bestimmungen der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Unternehmer verpflichtet eine Massenbilanz zu führen. Aufgrund des Auslaufens der o.g. Übergangsregelung sind - beginnend mit 01.07.2012 - zumindest nun 4 Bilanzen je Kalenderjahr nachweislich zu führen und risikobasierend zu überprüfen.
Zur Vermeidung einer lfd. Erhebung vor Ort, werden Sie ersucht die Massenbilanz(en) für jedes Quartal im Nachhinein innerhalb eines Monats an die AMA - vorzugsweise per E-Mail (nachhaltigkeit@ama.gv.at) bzw. per Telefax (01/331 51 - 303) - zu übermitteln.
Die Unterlagen haben folgendes zu beinhalten: Bilanzierung; Zukaufs-, Verkaufs- und Bewirtschafterauflistungen; zzgl. Bezeichnung beteiligter Zertifizierungssysteme außer AMA
Sollten keine Warenbewegungen im betreffenden Quartal stattgefunden haben, ist eine Leermeldung abzugeben.
Für die aktiven Teilnehmer der Kleinmengenregelung bleibt die jährliche Übermittlung per jeweils Juli unverändert.
3. Neues Merkblatt für Unternehmer
In Bezug auf die o.g. Änderungen wurde eine neue Version des Merkblattes für Unternehmer aufgelegt und ist ab sofort auf der AMA-Homepage abrufbar.
(die Neuerungen sind markiert).