Nachhaltigkeit - Verlängerung der Übergangsregelung und neues Merkblatt
10.10.2011
1. Verlängerung der Übergangsregelung
Die Übergangsregelung aus dem Vorjahr (Ernte 2010) kann auch im heurigen Jahr (Ernte 2011) genutzt werden.
Dies betrifft folgende Erleichterungen zur Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien:
Aufgrund der ständig auftretenden Neuerungen im Bereich Nachhaltigkeit Biokraftstoffe steht Ihnen ein überarbeitetes Merkblatt für Unternehmer auf der AMA-Homepage zur Verfügung!
(die Neuerungen sind markiert und auf den Seiten 8, 11 und 12 zu finden!)
Die Übergangsregelung aus dem Vorjahr (Ernte 2010) kann auch im heurigen Jahr (Ernte 2011) genutzt werden.
Dies betrifft folgende Erleichterungen zur Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien:
- Für die Ernte 2011 darf der Bilanzierungszeitraum der Massenbilanz "jährlich" festgelegt werden (von 01.07.2011 bis 30.06.2012)!
- Die Nachweise zur Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien für die Ernte 2011 dürfen rückwirkend gesammelt werden!
Aufgrund der ständig auftretenden Neuerungen im Bereich Nachhaltigkeit Biokraftstoffe steht Ihnen ein überarbeitetes Merkblatt für Unternehmer auf der AMA-Homepage zur Verfügung!
(die Neuerungen sind markiert und auf den Seiten 8, 11 und 12 zu finden!)