Änderung der Rohmilch-Bewertung

15.01.2019 Mit 1. Jänner 2019 wurde die Bewertung der Keimzahl und der Somatischen Zellen angepasst.

Die österreichweite Einstufung der an die Molkereien gelieferten Rohmilch in Qualitätsklassen nahm in den späten 1960er-Jahren ihren Anfang. Ziel war es, durch ein Zu- und Abschlagsystem beim Milchpreis die Investitionsbereitschaft in qualitätsverbessernde Maßnahmen zu fördern und nicht zuletzt einen kräftigen Aufschwung im Export zu bewirken. Damit wurde der Grundstein zur Steigerung der Qualität österreichischer Milch und Milchprodukte auf höchstes Niveau gelegt. Parallel dazu haben sich seither auch die Methoden und Geräte zur Untersuchung der Milch deutlich weiterentwickelt.

Qualitätsstufen

Seit dem Jahr 1999 gelten folgende Bewertungsgrenzen:

Keimzahl:   
S-Klasse: ≤ 50.000 Keime/ml
1. Stufe:   ≤ 100.000 Keime/ml
2. Stufe:   > 100.000 Keime/ml

Zellzahl:   

S-Klasse: ≤ 250.000 Zellen/ml
1. Stufe:   ≤ 400.000 Zellen/ml
2. Stufe:   > 400.000 Zellen/ml

Für die Einstufung wurde bis 31. Dezember 2018 das arithmetische Mittel der Ergebnisse des Abrechnungsmonats herangezogen. Lag dieses über der Grenze für die 1. Stufe, so wurde das geometrische Mittel aus dem Abrechnungsmonat und dem Vormonat (für die Keimzahl) bzw. aus dem Abrechnungsmonat und der beiden davorliegenden Monate (für die Zellzahl) verwendet.

Die Hygienebestimmungen der EU beruhen ausschließlich auf geometrischen Mittelwerten. Daher wird mit Änderung der nationalen Rechtsgrundlage – der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung – ab 1. Jänner 2019 auch bei der Bewertung der österreichischen Milch nur mehr der geometrische Mittelwert verwendet. Das bedeutet, dass sich die Einstufung in die Stufen S, 1 oder 2 bei der Keimzahl aus dem geometrischen Mittel des Abrechnungsmonats und des Vormonats ergibt. Bei der Zellzahl werden die Ergebnisse des Abrechnungsmonats und der beiden davorliegenden Monate geometrisch gemittelt. Damit ist der vollständige Einklang mit dem EU-Recht hergestellt.

Das geometrische Mittel hat zudem die Eigenschaft, dass ein Ausreißer unter den Einzelwerten weniger stark gewichtet wird.

Bestimmung der Keimzahl und Messobergrenze

Die Untersuchungsgeräte erfassen jeden Keim in Form eines Lichtimpulses.

Die EU gibt als Referenzmethode die „Plattenkeimzahl“ nach EN ISO 4833 vor. Dabei werden „koloniebildende Einheiten“ –  auch als „Keimzahl“ bezeichnet – gezählt. Aus jedem lebensfähigen Keim, aber auch aus Aggregaten von Keimen, entsteht jeweils eine Kolonie. Daher müssen die Lichtimpulse in die Keimzahl umgerechnet werden.

Die AMA ist gemäß Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung damit betraut, die technischen Details für die Rohmilch-Untersuchung vorzugeben und hat zur Harmonisierung mit Deutschland ab 1. Jänner 2019 eine Angleichung an die deutsche Umrechnungsgleichung vorgenommen. Dies ist auch wegen grenzüberschreitender Milchlieferungen sinnvoll.

Gleichzeitig wird zur Gleichbehandlung mit den Milcherzeugern in Bayern die Messobergrenze für die Keimzahl mit 9.999.000 Keimen/ml festgelegt.

Im Vorfeld der Umstellungen hat die Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt Tirol deren Auswirkungen überprüft. Demnach beeinflussen die Änderungen die Einstufung der Milch in die Qualitätsklassen nur geringfügig.

Michaela Masanz, 15.01.2019