Direktvermarktungsmenge von Milch und Milchprodukten kletterte 2018 leicht nach oben

24.05.2019 Die eingelangten Daten für 2018 belegen einen leichten Anstieg der Direktvermarktung im Vergleich zum Vorjahr.

Die in diesem Artikel genannten Daten beziehen sich auf die eingegangenen Mitteilungen der meldepflichtigen Betriebe. Meldepflichtig waren all jene Betriebe, welche im Jahr 2018 mind. 10.000 kg oder darüber vermarktet haben. Via Formular wurde die eingesetzte Milchmenge (umgerechnet in Milch-kg) für den Direktverkauf von Milch und Milchprodukten je Betrieb an die Agrarmarkt Austria übermittelt. Von der Meldepflicht betroffen waren in etwa 540 Betriebe in Österreich, wobei im Vergleich zum Vorjahr 21 neue Betriebe eine Direktvermarktungsmenge übermittelt haben und 31 Betriebe aus der Meldeverpflichtung herausgefallen sind. Die überwiegende Anzahl der Direktvermarkter (ca. 90 %) fällt unter die 10.000 kg Grenze.

Im Jahr 2018 wurden in etwa 36.328 t (ca. 75 % der gesamten direktvermarkteten Menge) an Milch für die Direktvermarktung gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Steigerung von 4,3 % bzw. eine Mehrmenge von 1.492 t. Auf Bundeländerebene betrachtet konnten vor allem Tirol, Vorarlberg und Oberösterreich die Direktvermarktungsmenge erhöhen.
 
  gemeldete Menge in kg
2017 2018
Burgenland 110.677 50.133
Kärnten 5.251.008 5.428.773
6.502.599 6.676.392
5.721.502 5.970.768
Salzburg 2.378.255 2.390.008
Steiermark 4.451.014 4.418.414
Tirol 4.759.376 5.359.048
Vorarlberg 5.661.087 6.034.288
Österreich 34.835.518 36.327.824
Stand 22.05.2019
 

Änderung: neue Mindestmenge für Meldeverpflichtung ab 2019

Gemäß der überarbeiteten Milchmeldeverordnung, welche am 27. Dezember 2018 veröffentlicht wurde, haben ab dem Jahr 2019 nur jene Direktvermarkter eine Meldung zu legen, welche jährlich einen Rohmilcheinsatz von mindestens 25.000 kg erreichen. Die eingesetzte Milchmenge, sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Käse und sonstige Milchprodukte sind bis spätestens Ende März 2020 der Agrarmarkt Austria zu melden. Zur Hilfestellung steht ein Aufzeichnungsheft unter www.ama.at/Formulare-Merkblaetter/Markt-und Meldemaßnahen - tierischer Bereich zur Verfügung.

Koppensteiner, 24.05.2019