Informationen zur Direktvermarktung von Milch und Milchprodukten

18.03.2019 Die Meldefrist endet am 31.03.2019.

Direktvermarktung von Milch und Milchprodukten

Landwirte, welche im Kalenderjahr 2018 mindestens 10.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben, müssen bis Ende März 2019 eine Direktvermarktungsmeldung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2018 legen. Das aktualisierte Formular steht auf unser Homepage zur Verfügung und kann via Mail, Fax oder Post an die AMA geschickt werden.

Definition der Direktvermarktung

Landwirte sind Direktvermarkter, wenn sie am Hof produzierte Kuhmilch oder Erzeugnisse daraus im eigenen Namen, auf eigenen Rechnung und auf eigene Verantwortung direkt an Endverbraucher, Lebensmitteleinzelhandel, Gemeinschaftsversorger oder Gastronomie abgeben.

Link zum Formular:

https://www.ama.at/getattachment/58163a27-bd14-4b73-8a15-8756631cd283/B3318_26_v01_Direktvermarkter_Milch_ab_2019_01.pdf

Kontakt:
bereich.milch@ama.gv.at
Hr. Roth: 050 3151 - 313

Neue Mindestmenge bei der Meldeverpflichtung für die Direktvermarktung von Milch und Milchprodukten

Gemäß der überarbeiteten Milchmeldeverordnung (veröffentlicht am 27. Dezember 2018) müssen ab dem Jahr 2019 nur jene Direktvermarkter eine Meldung legen, welche jährlich einen Rohmilcheinsatz von 25.000 kg haben. Die eingesetzte Milchmenge, sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Käse und sonstige Milchprodukte sind bis spätestens Ende März 2020 der Agrarmarkt Austria zu melden. Zur Hilfestellung steht ein Aufzeichnungsheft unter www.ama.at/Formulare-Merkblaetter zur Verfügung.