Meldepflicht der Direktvermarktung von Milch und Milchprodukten

16.03.2018 Die Meldefrist der Direktvermarktung von Milch und Milchprodukten endet am 31.03.2018

Direktverkäufer, die im Kalenderjahr 2017 mindestens 10.000 kg Kuhmilch für die Direktvermarktung eingesetzt haben, müssen  bis Ende März 2018 die für den Zeitraum Jänner bis Dezember zur Vermarktung eingesetzte Milchmenge melden.

Definition der Direktvermarktung

Landwirte sind Direktvermarkter, wenn sie am Hof produzierte Kuhmilch oder Erzeugnisse daraus im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung direkt an Endverbraucher, Lebensmitteleinzelhandel, Gemeinschaftsversorger oder Gastronomie abgeben.

Wie wird gemeldet?

Auf der AMA-Homepage  unter „Formulare und  Merkblätter“ – „Milch und Milchprodukte“ wird das Formular „Direktvermarktung“  zur Verfügung gestellt und kann gemailt, gefaxt oder per Post an die AMA geschickt werden.

Link zum Formular:

https://www.ama.at/getattachment/58163a27-bd14-4b73-8a15-8756631cd283/Direktvermarkter_Meldung_2017.pdf

Kontakt:
bereich.milch@ama.gv.at
Hr. Roth: 050 3151 - 313

Da Silva Teixeira, 16.03.2018