Krisen- und Ernährungsvorsorge - Allgemeine Informationen

Jeder hat ein Anrecht auf Nahrungsmittel - in ausreichender Menge, guter Qualität und gesunder Beschaffenheit – auch in Krisenzeiten

Die Agrarmarkt Austria ist gemäß Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz zur Vorbereitung und Durchführung von Lenkungsmaßnahmen im Falle einer Störung der Versorgung Österreichs mit Lebensmitteln unter Anleitung der Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft  zuständig.

In der Geschichte der zweiten Republik Österreichs waren diese Lenkungsmaßnahmen noch nie notwendig, da Österreich u.a. dank der Unterstützung der gemeinsamen Agrarpolitik (siehe Maßnahmen der Direktzahlung, des ÖPULs, der Ausgleichszulage, etc.) über eine produktionsstarke Landwirtschaft mit hohen Selbstversorgungsgraden aufweist (zB bei Fleisch, Milch, Brotgetreide über 100 % Selbstversorgungsgrad).

Im Laufe der COVID19-Krise wurde durch die z.T. stark gestiegenen Einkäufe im Lebensmitteleinzelhandel die Versorgungslage von der AMA und dem BML genau beobachtet, um im Fall eines nicht durch marktkonforme Maßnahmen abwendbaren Engpasses Lenkungsmaßnahmen einzuleiten.

Während der verschärften COVID19-Krise im März und April 2020 gab es laut den Meldeinformationen der AMA-Marktinformation sowie laut der – aufgrund der COVID19-Krise neu eingerichteten Meldeplattform des BML/AMA (mit freiwilligen Meldungen des Lebensmitteleinzelhandels und aller Produktionsbetriebe) – lokale Engpässe, welche jedoch durch marktkonforme Maßnahmen bewältigt wurden. Die weitere Entwicklung der COVID19-Krise hinsichtlich Lebensmittelversorgung wird von der AMA durch die neue Meldeplattform, die bestehenden Meldeschienen und einen intensiven Kontakt zur Branche genau beobachtet.

Die AMA ist durch ihre Kompetenz im Bereich Krisen- und Ernährungsvorsorge und ihr Wissen über den Agrarsektor durch die AMA-Marktinformation ein Mitglied im für die COVID19-Krise gebildeten Krisenstab des BML. Zudem ist die AMA beratend in den Gremien des gesamtstaatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements (SKKM) vertreten. Das SKKM ist eine Plattform aller Ministerien, der Bundesländer unter Federführung des Innenministeriums. Das gesamtstaatliche Krisen- und Katastrophenmanagement war bereits vor der COVID19-Krise ein fester Bestandteil der Sicherheitspolitik der Republik Österreich, wurde jedoch in der COVID19-Krise intensiviert.

Für die langfristige Vorbereitung auf Krisen und Erhöhung der Resilienz ist die AMA Mitglied im Konsortium. Im Rahmen dieses Konsortiums wurde 2019 unter Federführung der AMA eine Tagung zum Thema „Eiweiß Baustein des Lebens“ organisiert. Die anderen Mitglieder des Konsortiums sind die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB), International Association for Cereal Science and Technology (ICC).

Die Rolle der Agrarmarkt Austria in der Krisen- und Ernährungsvorsorge

Das Wirken der AMA als zentrale Bundesbehörde für den Agrar- und Lebensmittelsektor zur langfristigen Erhaltung der Lebensmittelversorgung sowie zur Krisen- und Ernährungsvorsorge im engeren Sinn ist in dieser Veröffentlichung dokumentiert.