Aktuelle Informationen zur Meldung des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten
04.02.2020 Meldefrist endet am 31. März 2020Landwirte, welche im Kalenderjahr 2019 mindestens 25.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben, müssen bis Ende März 2020 eine Direktvermarktungsmeldung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 übermitteln. Die eingesetzte Milchmenge, sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse & Emmentaler, sonstiger Käse inkl. Topfen und sonstige Milchprodukte (Kakao, Fruchtjoghurt, Naturjoghurt, Sauerrahm, Schlagobers) sind dabei anzugeben.
Auf unserer Homepage www.ama.at unter dem Menüpunkt Formulare & Merkblätter/Markt- und Maßnahmen – Tierischer Bereich steht das aktuelle Formular „Meldung des Direktverkauf“ zur Verfügung.
Link zum Formular:
https://www.ama.at/getattachment/58163a27-bd14-4b73-8a15-8756631cd283/B3318_26_v02_Meldung_Milch_DV_ab_2019_12.pdf
Als Hilfestellung für die Meldung stehen ein Aufzeichnungsheft sowie das Merkblatt für die Meldung des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten zur Verfügung.
Link zum Aufzeichnungsheft:
https://www.ama.at/getattachment/119d5944-4b85-4f09-a588-688b1b1bdfea/Aufzeichnungsheft_Milch_DV_v11_ab_2019_12.pdf
Link zum Merkblatt:
https://www.ama.at/getattachment/4878cd41-7b70-45bf-9dc3-5be52d742e30/Merkblatt_Milch_DV_v03_ab_2020_01.pdf
Definition der Direktvermarktung
Landwirte sind Direktvermarkter, wenn sie am Hof produzierte Kuhmilch oder Erzeugnisse daraus im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung direkt an Endverbraucher, Lebensmitteleinzelhandel, Gemeinschaftsversorger oder Gastronomie abgeben.
Koppensteiner, 04.02.2020