Rechtliche Grundlagen

Der Zielrahmen des österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung 2014 - 2020 ergibt sich aus verschiedenen Rechts­materien, unter anderem aus den Europa 2020-Zielen, aus den Zielen der gemeinsamen Agrar­politik gem. Artikel 39, Absatz 1 AEUV, aus der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 („ESI-Fonds“-VO) und der davon abgeleiteten Partnerschaftsvereinbarung, aus der Verord­nung (EU) Nr. 1305/2013 sowie aus dem Landwirtschaftsgesetz 1992.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.

Sonderrichtlinie Ausgleichszulage 

Die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausgleichszulage sind in der Sonderrichtlinie des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft  zur Gewährung von Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 festgehalten.

Die novellierten Fassungen der Sonderrichtlinie zu jedem Antragsjahr finden sie hier: