Informationsblätter zum ÖPUL 2023 veröffentlicht!

07.10.2022 Auf der Website www.ama.at/oepul-massnahmen stehen bereits sämtliche Maßnahmeninformationsblätter zur Verfügung

Mitte September 2022 wurde der österreichische GAP-Strategieplan 2023 – 2027, der das ÖPUL 2023 beinhaltet, von der Europäischen Kommission genehmigt. Der GAP-Strategieplan ist im Internet unter https://info.bmlrt.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-foerderungen/nationaler-strategieplan/gsp-einreichung.html einsehbar.

Auf Basis des genehmigten GAP-Strategieplans 2023 – 2027 und des Entwurfs der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 wurden Informationsblätter zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen und zu den ÖPUL 2023-Maßnahmen erstellt. Diese stehen unter www.ama.at ⇾ Fachliche Informationen ⇾ ÖPUL ⇾ Merkblätter zum Download oder unter dem Link www.ama.at/oepul-massnahmen bereit.

Die einzelnen ÖPUL 2023-Informationsblätter bieten wichtige Informationen und Hinweise für die Anfang November 2022 beginnende Antragstellung zum Mehrfachantrag 2023. So kann sich jeder Betrieb vor der Antragstellung zielgerichtet über die relevanten ÖPUL-Maßnahmen informieren. Unter anderem sind auch praktische Beispiele angeführt, um bestimmte Förderverpflichtungen oder Prämiensätze zu veranschaulichen. Außerdem finden sich darin Auslegungen zu einzelnen Auflagen, die mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft abgestimmt sind.

Das ÖPUL 2023-Informationsblatt zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen liefert wichtige Informationen zu den generell geltenden Förderauflagen, an die sich alle teilnehmenden Betriebe halten werden müssen.

Trotz der Bewilligung des GAP-Strategieplans 2023 – 2027 liegt die nationale Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft nur im Entwurf vor. Der Entwurf der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 ist unter https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-foerderungen/nationaler-strategieplan/oepul-ab-2023.html abrufbar. Änderungen von Bestimmungen sind daher bis zur Verlautbarung der nationalen Sonderrichtlinie möglich. Der Zeitpunkt der Verlautbarung der Sonderrichtlinie steht noch nicht fest. Somit gelten sämtliche Auskünfte über das ÖPUL 2023 vorbehaltlich der Kundmachung der nationalen Rechtsgrundlagen.