Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht sorgt für Erleichterung in der Branche

27.04.2021 Trotz Stallpflicht gute Marktversorgung mit Freilandeiern

Mit 28. April wird die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Ein Übergreifen der Vogelgrippe auf Betriebe und damit verbundene wirtschaftliche Einbußen konnten in Österreich verhindert werden. Begründet wird die Lockerung der Maßnahmen mit der stabilen Situation des Seuchenzugs. Insgesamt wurden 30 bestätigte Infektionen bei Wildvögeln in Österreich gemeldet. 

Angebot an Freilandeiern als Kernfrage bei angeordneter Stallhaltung

Nachdem die Dauer der Stallpflicht Konsequenzen auf die Vermarktung von Freilandeiern hat, zählen Engpässe bei der Versorgung mit Freilandware zu potenziellen Marktauswirkungen. Die EU-Vermarktungsnormen regeln, dass Freilandeier bei einer angeordneten Stallpflicht nach Ablauf einer 16-Wochen-Frist als Bodenhaltungseier deklariert werden müssen.

Der österreichische Markt war in den letzten Wochen ausreichend mit Freilandware versorgt. Durch die relativ kurze Stallhaltung – 10 Wochen seit der definitiven Stallhaltung ab 17. Februar – konnten die betroffenen Legehennenbetriebe weiterhin Freilandware vermarkten. Eine Situation wie in Deutschland, wo lange Stallpflichten zu regionalen Engpässen bei Freilandeiern geführt haben, war in Österreich nicht der Fall. Nach der rückläufigen Nachfrage nach Ostern melden die Packstellen derzeit sogar ein Überangebot bei Eiern aus Freilandhaltung. Die Verkaufspreise der meldepflichtigen Eierpackstellen an den Handel waren in den letzten Wochen relativ konstant.

Hintergrund Stallpflicht

Die ersten behördlichen Maßnahmen wurden Anfang Dezember 2020 gesetzt, um die Ausbreitung und ein Übergreifen der hochpathogenen Vogelgrippe auf Geflügelbestände zu verhindern. Nachdem sich das Virus immer näher der österreichischen Landesgrenze näherte, wurden am 7.12.2020 Risikogebiete definiert, in denen eine „Stallpflicht mit Ausnahmen“ verordnet wurde. Die Ausnahme von der Haltung in Ställen war möglich, wenn der Kontakt mit Wildvögeln verhindert werden konnte. Die Maßnahmen wurden Mitte Februar nach den ersten positiven Funden von infizierten Wildvögeln in Österreich verschärft. Mit der „absoluten Stallpflicht“ trat am 17.02.2021 eine unbedingte Stallhaltung in Risikogebieten in Kraft. Betroffen waren Betriebe mit mehr als 350 Tieren, die der Geflügelhygieneverordnung unterliegen. 

Reiterer, 27.04.2021

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