Private Lagerhaltung wird eröffnet
06.05.2020 Mit morgen – 7. Mai 2020 - können Beihilfeanträge für die Private Lagerhaltung (PLH) eingereicht werden.
Die EU gewährt im Rahmen der PLH für Magermilchpulver eine Fixkostenpauschale von 5,11 €/t und einen Tagessatz von 0,13 €/t. Das Magermilchpulver kann zwischen 90 und 180 Tage eingelagert werden. Neben der PLH für Magermilchpulver wurde auch die PLH für Butter eröffnet. Hierbei liegt der Fixkostensatz bei 9,83 €/t und der Tagessatz bei 0,43 €/t; der Einlagerungszeitraum liegt ebenfalls zwischen 90 und 180 Tagen. Dieses Hilfspaket zur Stützung der Erzeugerpreise wurde gleichfalls für die PLH von Rindfleisch (Hinterviertel von mind. 8 Monaten alten Rindern) gewährt. Dies veröffentlichte die EU-Kommission im Amtsblatt L140.
Des Weiteren wurden in diesem Amtsblatt die Durchführungsbestimmungen für Maßnahmen zur Angebotsverminderung z.B. von Milch bekannt gegeben. Die betroffenen Erzeugergemeinschaften dürfen die Produktion senken, ohne damit gegen das EU-Wettbewerbsrecht zu verstoßen.
Zusätzlich ist eine befristete Sonderbeihilfenregelung für die private Lagerhaltung von bestimmten Arten von Käse in Kraft getreten. Aufgrund der derzeitigen Covid-19-Pandemie und der umfangreichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit in den Mitgliedsstaaten ist die Nachfrage insbesondere bei Käse stark zurückgegangen. Ohne Maßnahmen gegen diese Marktstörung ist mit einem Rückgang der Käsepreise zu rechnen und der Preisdruck auf den Rohstoff Milch dürfte sich erhöhen. Die Störung des Käsemarktes könnte durch die Lagerhaltung behoben werden bzw. verringert werden.
Jedoch halten nicht alle Marktteilnehmer die Maßnahme der privaten Lagerhaltung für eine gute Idee. Der European Milk Board (EMB) plant für morgen daher einige Aktionen in verschiedenen Mitgliedsstaaten, z.B. soll in Berlin eine Pyramide aus Milchpulver erbaut werden, um gegen die Einlagerung von Milchpulver, Butter und Käse zu protestieren. Aus Sicht der EMB werde sich durch die Einlagerung von Magermilchpulver der Preisdruck auf die Milch nicht verringern. Stattdessen müssen die Milcherzeuger freiwillig die abgelieferte Menge reduzieren, so die Organisation.
Unter dem folgenden Link finden Sie diverse Merkblätter und Formulare zur Privaten Lagerhaltung.
06.05.2020, Koppensteiner
Des Weiteren wurden in diesem Amtsblatt die Durchführungsbestimmungen für Maßnahmen zur Angebotsverminderung z.B. von Milch bekannt gegeben. Die betroffenen Erzeugergemeinschaften dürfen die Produktion senken, ohne damit gegen das EU-Wettbewerbsrecht zu verstoßen.
Zusätzlich ist eine befristete Sonderbeihilfenregelung für die private Lagerhaltung von bestimmten Arten von Käse in Kraft getreten. Aufgrund der derzeitigen Covid-19-Pandemie und der umfangreichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit in den Mitgliedsstaaten ist die Nachfrage insbesondere bei Käse stark zurückgegangen. Ohne Maßnahmen gegen diese Marktstörung ist mit einem Rückgang der Käsepreise zu rechnen und der Preisdruck auf den Rohstoff Milch dürfte sich erhöhen. Die Störung des Käsemarktes könnte durch die Lagerhaltung behoben werden bzw. verringert werden.
Jedoch halten nicht alle Marktteilnehmer die Maßnahme der privaten Lagerhaltung für eine gute Idee. Der European Milk Board (EMB) plant für morgen daher einige Aktionen in verschiedenen Mitgliedsstaaten, z.B. soll in Berlin eine Pyramide aus Milchpulver erbaut werden, um gegen die Einlagerung von Milchpulver, Butter und Käse zu protestieren. Aus Sicht der EMB werde sich durch die Einlagerung von Magermilchpulver der Preisdruck auf die Milch nicht verringern. Stattdessen müssen die Milcherzeuger freiwillig die abgelieferte Menge reduzieren, so die Organisation.
Unter dem folgenden Link finden Sie diverse Merkblätter und Formulare zur Privaten Lagerhaltung.
06.05.2020, Koppensteiner