Info zur Meldepflicht des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten
10.02.2021 Meldefrist endet am 31. März 2021
Landwirte, welche im Kalenderjahr 2020 mindestens 25.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben, müssen bis Ende März 2021 eine Direktvermarktungsmeldung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2020 übermitteln. Die eingesetzte Milchmenge, sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse & Emmentaler, sonstiger Käse inkl. Topfen und sonstige Milchprodukte (Kakao, Fruchtjoghurt, Naturjoghurt, Sauerrahm, Schlagobers) sind dabei anzugeben.
Auf unserer Homepage www.ama.at unter dem Menüpunkt Formulare & Merkblätter/Markt- und Maßnahmen – Tierischer Bereich steht das aktuelle Formular „Meldung des Direktverkauf“ zur Verfügung.
Link zum Formular:
https://www.ama.at/getattachment/58163a27-bd14-4b73-8a15-8756631cd283/B3318_26_v02_Meldung_Milch_DV_ab_2019_12.pdf
Als Hilfestellung für die Meldung stehen ein Aufzeichnungsheft sowie das Merkblatt für die Meldung des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten zur Verfügung:
Link zum Aufzeichnungsheft:
https://www.ama.at/getattachment/119d5944-4b85-4f09-a588-688b1b1bdfea/Aufzeichnungsheft_Milch_DV_v11_ab_2019_12.pdf
Link zum Merkblatt:
https://www.ama.at/getattachment/4878cd41-7b70-45bf-9dc3-5be52d742e30/Merkblatt_Milch_DV_v03_ab_2020_01.pdf
Der Eigenverbrauch am Hof, sowie die Abgabe der Kuhmilch an „Erstankäufer“ (z.B. Molkerei oder Weiterverarbeitungsbetriebe) zählt nicht zur Direktvermarktung.
Koppensteiner, 10.02.2021
Auf unserer Homepage www.ama.at unter dem Menüpunkt Formulare & Merkblätter/Markt- und Maßnahmen – Tierischer Bereich steht das aktuelle Formular „Meldung des Direktverkauf“ zur Verfügung.
Link zum Formular:
https://www.ama.at/getattachment/58163a27-bd14-4b73-8a15-8756631cd283/B3318_26_v02_Meldung_Milch_DV_ab_2019_12.pdf
Als Hilfestellung für die Meldung stehen ein Aufzeichnungsheft sowie das Merkblatt für die Meldung des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten zur Verfügung:
Link zum Aufzeichnungsheft:
https://www.ama.at/getattachment/119d5944-4b85-4f09-a588-688b1b1bdfea/Aufzeichnungsheft_Milch_DV_v11_ab_2019_12.pdf
Link zum Merkblatt:
https://www.ama.at/getattachment/4878cd41-7b70-45bf-9dc3-5be52d742e30/Merkblatt_Milch_DV_v03_ab_2020_01.pdf
Definition der Direktvermarktung
Landwirte sind Direktvermarkter, wenn sie die am Hof produzierte Kuhmilch oder Erzeugnisse daraus im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung direkt an Endverbraucher (darunter wird auch die Verpflegung von Gästen im Rahmen von Urlaub am Bauernhof verstanden), Lebensmitteleinzelhandel, Lebensmittelgroßhandel, Gemeinschaftsversorger oder Gastronomie abgeben. Auch die Abgabe von Kuhmilch an landwirtschaftliche Betriebe zur Verfütterung fällt unter die Definition Direktvermarktung.Der Eigenverbrauch am Hof, sowie die Abgabe der Kuhmilch an „Erstankäufer“ (z.B. Molkerei oder Weiterverarbeitungsbetriebe) zählt nicht zur Direktvermarktung.
Koppensteiner, 10.02.2021