Umstellung der Hemmstoff-Untersuchung für Rohmilch
22.04.2025 Mit 01.07.2025 werden die AMA-Vorgaben für die Hemmstoff-Untersuchung im Labor geändert, um den EU-Vorgaben zu entsprechen: Der derzeit verwendete BRT-Test wird durch die Testsysteme BRT hi-sense bzw. Delvotest T ersetzt.Information zur Umstellung der Hemmstoff-Untersuchung für Rohmilch-Routineproben ab 01.07.2025
Für die an die Molkereien, Käsereien und Sennereien angelieferte rohe Kuhmilch jedes landwirtschaftlichen Betriebes ist lt. Verordnung1 routinemäßig mindestens einmal monatlich die Freiheit von Hemmstoffen – das sind z.B. Antibiotika-Rückstände – nachzuweisen. Für die konkreten Vorgaben zur Untersuchung der Proben und für die Kontrolle der zuständigen Labore ist die Agrarmarkt Austria (AMA) verantwortlich. Zur Aufgabe der AMA zählt auch die Zulassung von geeigneten Untersuchungsgeräten und -methoden.
Mit 01.07.2025 werden die AMA-Vorgaben für die Hemmstoff-Untersuchung geändert, um den EU-Vorgaben2 zu entsprechen. Der derzeit verwendete BRT-Test3 wird ab diesem Zeitpunkt durch die Testsysteme BRT hi-sense4 bzw. Delvotest T5 ersetzt.
Hemmstoff-Monitoring ist eine EU-Vorgabe
Die EU regelt die gesetzlichen Verpflichtungen der Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger. Dazu zählen die Vorgaben im Zusammenhang mit der Anwendung von Tierarzneimitteln, wie etwa Antibiotika. Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, dürfen nur mit zugelassenen Stoffen behandelt worden sein. Bei diesen Substanzen ist die vorgeschriebene Wartezeit einzuhalten und das gewonnene Lebensmittel darf keine Rückstände oberhalb eines festgelegten Grenzwertes enthalten. Dieser Grenzwert wird als MRL bezeichnet. MRL steht für Maximum Residue Limit, was Rückstandshöchstmenge bedeutet.
Regelung in Österreich
In Österreich ist das Thema unter anderem in der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung verankert. Dort ist festgelegt, dass die an Molkereien und Käsereien angelieferte Milch jedes Betriebes mindestens einmal monatlich auf Hemmstoffe untersucht werden muss. Bei einem positiven Befund wird für den Betrieb sofort eine Liefersperre verhängt, solange bis dieser den Nachweis der Hemmstofffreiheit erbringt.
Zur laufenden Beobachtung der Milchgüte eignen sich als Hemmstofftests sogenannte qualitative Methoden. Sie liefern als Ergebnis entweder „hemmstoffpositiv“ oder „hemmstoffnegativ“. Diese Tests liefern jedoch keine Information darüber, um welchen Wirkstoff – oder auch um welche Kombination von Wirkstoffen – es sich handelt und in welcher Konzentration dieser in der Milch enthalten ist. Herausfordernd bei der Entwicklung solcher Tests ist, dass diese möglichst viele verschiedene Wirkstoffe bestmöglich an deren MRL-Werten erkennen. Das bedeutet: Wenn in der Milch ein bestimmter Wirkstoff in niedrigerer oder gleich hoher Konzentration wie der ihm zugewiesene MRL-Wert vorliegt, soll der Test „hemmstoffnegativ“ anzeigen. Ist die Konzentration höher als der MRL-Wert, soll als Resultat „hemmstoffpositiv“ ablesbar sein.
Der in Österreich zur Kontrolle der angelieferten Rohmilch aktuell verwendete BRT-Test erfüllt diese Anforderung für Substanzen aus der Wirkstoffgruppe der Penicilline. Einige andere Substanzgruppen erkennt der Test allerdings nicht auf MRL-Niveau, sondern zeigt erst dann ein hemmstoffpositives Ergebnis an, wenn die Substanz in höherer Konzentration in der Milchprobe vorliegt.
BRT hi-sense und Delvotest T
Auch der BRT hi-sense und der Delvotest T sind qualitative Methoden, das heißt auch sie zeigen als Ergebnis entweder „hemmstoffpositiv“ oder „hemmstoffnegativ“ an. Sie reagieren auf antibiotische Substanzen insgesamt empfindlicher als der aktuell verwendete BRT-Test und können bestimmte Antibiotika-Gruppen näher am MRL-Wert nachweisen. Dadurch werden die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte bestmöglich abgedeckt und es steigt die Rechtssicherheit aller an der Lebensmittelkette Beteiligten.
Zu beachten ist, dass durch die Erhöhung der Gesamt-Empfindlichkeit dieser Tests gegenüber dem aktuell verwendeten BRT-Test manche Wirkstoffe auch schon bei Konzentrationen unterhalb der zulässigen Rückstandshöchstmenge nachgewiesen werden. Durch den Verdünnungseffekt in der Herdenmilch wird das bei sorgfältigem Vorgehen mit der Milch behandelter Kühe und den Wartefristen bis zum Wieder-Inverkehrbringen der Milch keine nachteiligen Auswirkungen haben. Durch einen achtsamen Umgang im Zusammenhang mit Antibiotika-Behandlungen von Kühen wird das Risiko für einen Hemmstoffeintrag so gering wie möglich gehalten. Entscheidend ist, dass die vorgeschriebenen Wartefristen strikt eingehalten werden. Außerdem ist es sinnvoll, dass am Ende der Wartezeit die Milch von behandelten Kühen im Rahmen der Eigenkontrolle getestet wird. Die Tests sollten auf jeden Fall für Einzelkuh-Milch geeignet sein und die auf dem Betrieb verwendeten Wirkstoffe auf dem Niveau der zulässigen Rückstandshöchstmenge erfassen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt oder über den Hofberater Ihres Milchkäufers an die AMA.
Rückstellproben: BRT hi-sense bzw. der Delvotest T bereits im Einsatz
Die überwiegende Zahl der Molkereien zieht nicht nur für die routinemäßige Kontrolle (mindestens einmal pro Monat) Proben für die Hemmstoff-Untersuchung, sondern bei jeder Abholung auf jedem Betrieb sogenannte Rückstellproben. Vor dem Abladen der Milch in der Molkerei wird zuerst aus einer zusätzlichen Gesamtprobe der Tankinhalt des Wagens auf Hemmstoffe geprüft. Werden Hemmstoffe gefunden, darf die Milch nicht in die Verarbeitung gelangen und muss rechtskonform entsorgt werden. Zusätzlich werden in diesem Fall die Rückstellproben untersucht. So kann festgestellt werden, welcher Betrieb die Hemmstoffbelastung verursacht hat. Rückstellproben werden in Österreich bereits seit 15.07.2020 mit dem BRT hi-sense oder dem Delvotest T analysiert.
Mit 01.07.2025 wird die Verwendung des BRT hi-sense und des Delvotest T auf die mindestens einmal monatlich durchgeführte Untersuchung der routinemäßig gezogenen Proben ausgeweitet.
Hemmstoff - Untersuchung in Deutschland
In Deutschland werden der BRT hi-sense und der Delvotest T gemäß der dort geltenden Milchgüte-Verordnung bereits seit 1. Juli 2021 flächendeckend sowohl für Rückstell- als auch Routineproben eingesetzt.
1 Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung BGBl. II Nr. 326/2015 i.d.g.F.
2 Rückstandshöchstmengen-Verordnung Nr. (EG) 470/2009 sowie Tabelle 1 des Anhangs zur Verordnung (EU) Nr. 37/2010
3 Brillantschwarz-Reduktionstest (BRT) / AiM GmbH
4 Brillantschwarz-Reduktionstest hi-sense / AiM GmbH
5 Delvotest® T / DSM-Firmenich AG
Für Fragen steht Ihnen die AMA gerne telefonisch unter +43 50 3151 - 305 oder via E-Mail an milk.quality@ama.gv.at zur Verfügung.
DIin Masanz, 22.04.2025