ÖPUL 2023 – Prämienzuschläge auf Ackerflächen bei den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“

20.03.2023 Durch den modularen Aufbau sind zahlreiche Prämienzuschläge möglich

Bei den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) und „Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO) gibt es optionale Prämienzuschläge, die jährlich flächenbezogen beantragt werden können. Die inhaltlichen Anforderungen dieser Zuschläge und Optionen sind bei den Maßnahmen UBB und BIO ident. Die Zuschläge werden zusätzlich zur Basismodulprämie von UBB (70 Euro) und BIO (205 Euro) gewährt.

Optionale Zuschläge auf Ackerflächen

Zuschlag für Biodiversitätsflächen auf Ackerflächen über 7 % (Code DIV)

Für über 7 % der Ackerflächen hinausgehende Biodiversitätsflächen wird bis maximal 20 % der Ackerfläche ein Zuschlag gewährt. Biodiversitätsflächen aus anderen Maßnahmen, die neben dem Code DIV zusätzlich den Code BAW, AG, NAT oder EBW aufweisen, sowie Pufferstreifen im Rahmen von GLÖZ 4, werden nur für die mindestens 7 % erforderlichen Biodiversitätsflächen angerechnet. Für die Berechnung der über 7 % hinausgehenden Biodiversitätsflächen werden sie jedoch nicht berücksichtigt.

Beispiel:
Ein Betrieb hat 100 ha Acker; davon 8 ha Grünbrache mit dem Code DIV (1 ha davon auf GLÖZ 4-Pufferstreifen) und 2 ha Grünbrache mit den Codes NAT und DIV.
Konsequenz:
Es wird kein Zuschlag für zusätzliche DIV-Flächen gewährt, da GLÖZ 4-Flächen und die aus anderen Maßnahmen anrechenbaren DIV-Flächen nicht prämienfähig berücksichtigt werden. 8 ha Grünbrache mit dem Code DIV erhalten die Basismodulprämie und 2 ha Grünbrache mit den Codes NAT und DIV ausschließlich die Prämie für die Maßnahme „Naturschutz“.


Zuschlag für Biodiversitätsflächen auf Ackerflächen bei durchschnittlicher Ackerzahl von mindestens 50

Wenn eine Biodiversitätsfläche auf einem Schlag mit einer durchschnittlichen Ackerzahl von mindestens 50 angelegt wird, erhält sie einen Zuschlag. Bei mehreren Ackerzahlen am Schlag wird der Mittelwert aliquot berechnet. Auch hier gilt, dass der Zuschlag bis maximal 20 % der Ackerfläche gewährt wird.

Die Ackerzahlen können unter www.eama.at im INVEKOS-GIS unter dem Menüpunkt „Drucken“ → „Formulare“ →  „Antrag Feldstücksliste – alle Details“ angefordert oder in der Legende unter „Finanzbodenschätzung“ eingeblendet werden.

Zuschlag für mindestens 1 Biodiversitätsfläche je angefangene 3 ha Ackerfläche

Für Biodiversitätsflächen wird bis maximal 20 % der Ackerfläche ein Zuschlag gewährt, wenn mindestens 1 Biodiversitätsfläche größer 0,05 ha je angefangene 3,00 ha Ackerfläche angelegt wird. Dabei ist immer aufzurunden, z.B. mindestens 3 DIV-Schläge bei insgesamt 6,01 ha Ackerfläche.

Zuschlag Neueinsaat einer Biodiversitätsfläche mit regionaler Acker-Saatgutmischung (Code DIVRS)

Um diesen Zuschlag zu erhalten, hat eine Neueinsaat mit mindestens 30 Arten aus 7 Pflanzenfamilien gemäß der Artenliste laut Anhang C der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 zu erfolgen. Derartige Acker-Biodiversitätsflächen sind mit der Schlagnutzungsart „Sonstiges Feldfutter“ zu beantragen und mit dem Code DIVRS zu kennzeichnen.

Zuschlag für seltene, regional wertvolle landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (Code SLK)

Die Prämie für Kulturpflanzen gemäß Sortenliste laut Anhang B der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 wird für maximal 10 ha pro Sorte gewährt. Die betroffenen Schläge sind in der Feldstücksliste mit der jeweiligen Kultur und dem Code SLK zu beantragen. Zusätzlich muss die angebaute Sorte angegeben werden.

Zuschlag für förderungswürdige Ackerkulturen

Für bestimmte förderungswürdige Ackerkulturen wird ein Prämienzuschlag bis maximal 40 % der Ackerfläche gewährt. Der Zuschlag kommt zur Auszahlung, wenn der Flächenanteil der förderungswürdigen Kulturen in Summe über 15 % der Ackerfläche erreicht. Die über 7 % hinausgehenden Biodiversitätsflächen werden für die Erreichung der Grenze einbezogen. Für Zweitkulturen kann der Zuschlag ebenfalls gewährt werden.

Die förderungswürdigen Kulturen sind in der untenstehenden Prämienübersicht aufgelistet. Als Blühpflanzen, Heil- und Gewürzpflanzen sind folgende Kulturen anrechenbar:

Acker-Stiefmütterchen, Anis, Arnika, Baldrian, Basilikum, Bockshornklee, Bohnenkraut, Borretsch, Brennnessel, Buchweizen, Dille, Drachenkopf, Flohsamen, Gewürzfenchel, Johanniskraut, Kamille, Kerbel, Koriander, Kornblume, Kreuzkümmel, Kümmel, Lavendel, Lein, Leindotter, Liebstöckel, Löwenzahn, Malve, Mariendistel, Melisse, Minze, Mohn, Mutterkraut, Nachtkerze, Neslia (Finkensame), Oregano, Petersilie, Phacelia, Ringelblume, Rosmarin, Saflor, Salbei, Schafgarbe, Schlüsselblume, Schnittlauch, Schöllkraut, Schwarzkümmel, Sonnenhut, Steinklee, Studentenblume, Thymian, Wallwurz (Beinwell), Ysop, Zuckerwurzel

Die Kulturen zur Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen gelten gemäß Anhang C der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023.

Der Zuschlag „Blühpflanzen, Heil- und Gewürzpflanzen sowie Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen“ wird bei Vorhandensein einer eindeutigen Schlagnutzungsart und Angabe dieser in der Feldstücksliste (z.B. Buchweizen) automatisch für den Prämienzuschlag berücksichtigt. Im Fall der Beantragung mit z.B. den Schlagnutzungsarten „Heilpflanzen“, „Gewürzpflanzen“ oder „Sonstige Ackerkulturen“ muss im Zusatztext die genaue Kultur eingetragen und der Schlag mit BHG codiert werden, damit der Prämienzuschlag berücksichtigt wird.

Zuschlag für Wildkräuter- und Brutflächen (Code WB)

Dieser Zuschlag wird auf Getreideflächen für maximal 20 ha pro Betrieb ausbezahlt. In der Feldstücksliste sind die Schläge mit dem Code WB zu kennzeichnen. Dabei muss das Getreide mit doppeltem Reihenabstand (mindestens 20 cm) ohne Untersaaten zwischen den Reihen angesät werden.

Die detaillierten Bedingungen und weitere Erläuterungen zu den einzelnen Zuschlägen sind in den Maßnahmeninformationsblättern zu UBB und BIO unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter einsehbar.

Prämienübersicht für die Zuschläge auf Ackerflächen

ZuschlagDetailEuro/ha
Zuschläge betreffend Biodiversitätsflächen AckerZuschlag über 7 % hinausgehende Biodiversitätsflächen

380 bei UBB

300 bei BIO
Zuschlag bei durchschnittlicher Ackerzahl des Schlages >= 5070
Zuschlag für mind. 1 Biodiversitätsfläche je angefangene 3 ha Ackerfläche50
Zuschlag für Neueinsaat von Biodiversitätsflächen mit regionaler Acker-Saatgutmischung300
Zuschlag für seltene, regional wertvolle landwirtschaftliche KulturpflanzenPrämienstufe A120
Prämienstufe B250
Zuschlag für förderungswürdige KulturenZuschlag für Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, sonstiges Feldfutter und Ackerweide60
Zuschlag für Ackerbohnen, Erbsen, Esparsette, Kichererbsen, Linsen, Lupinen, Peluschken, Platterbsen und Wicken120
Zuschlag für Kresse, Ölrettich, Rübsen, Senf und Raps80
Zuschlag für Sonnenblumen50
Zuschlag für Blühpflanzen, Heil- und Gewürzpflanzen sowie Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen150
Zuschlag für Wildkräuter- und Brutflächen250
Zuschlag für Feldgemüse und Erdbeeren200 (nur bei BIO)