Informationen zur 1. ÖPUL-Mitteilung für das Antragsjahr 2023

08.01.2024 Auszahlungsmitteilungen werden von der AMA versendet

Die Auszahlung der ÖPUL-Förderungen für das Antragsjahr 2023 erfolgte am 21. Dezember. Es handelte sich dabei um eine Zahlung in der Höhe von 75 % des voraussichtlich zu gewährenden Gesamtbetrages. Der Versand der dazugehörigen Auszahlungsmitteilungen beginnt mit 10. Jänner. In den Mitteilungen wird einzelbetrieblich übersichtlich dargestellt, wie sich die Auszahlungsbeträge für die jeweiligen Maßnahmen zusammensetzen und es wird über weitere Berechnungsergebnisse informiert. Der Mitteilung liegt auch eine Zahlungsinformation bei, in der die Gut- und Lastschriften für die einzelnen Förderbereiche (Direktzahlung, Ausgleichszulage…) aufgelistet sind, um den überwiesenen Betrag nachvollziehen zu können.

Informationen im eAMA einsehbar

Bei Betrieben, die bei „MeinPostkorb“ angemeldet sind, werden die Mitteilungen am 10. Jänner elektronisch versendet. Bei postalischem Versand wird es einige Tage dauern, bis die Mitteilungen zugestellt sind. Alle Mitteilungen sind jedoch zwei bis drei Tage nach dem 10. Jänner betriebsbezogen unter www.eama.at im Bereich „eArchiv“ einsehbar.

Der ÖPUL-Abrechnungsreport mit detaillierteren und schlagbezogenen Informationen zur Berechnung kann aufgrund notweniger Adaptierungen voraussichtlich erst in den nächsten Wochen online gestellt werden und kann dann auch auf www.eama.at im Register Flächen unter „Abfragen“ heruntergeladen werden.

Im Register Kundendaten wird unter „eKonto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos angezeigt. Sämtliche betriebsbezogenen Zahlungen sind darin aufgelistet.

Hinweise zur Auszahlungshöhe

Wie bereits in der Internetmeldung vom 19. Dezember (www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen) erläutert, wurden die im Mehrfachantrag 2023 beantragten Zwischenfruchtvarianten der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ im Dezember 2023 noch nicht ausbezahlt, da der Begrünungszeitraum für die meisten Varianten noch nicht zu Ende ist. Zur Erinnerung: Die Prämien für diese Maßnahme wurden in der Vergangenheit erst im Dezember des Folgejahres zu 75 % gewährt. Die Überweisung erfolgt nun zu 100 % gemeinsam mit den Prämien für Landschaftselemente bei den ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ Ende Juni 2024. In der jetzigen Auszahlungsmitteilung ist diesbezüglich folgender Hinweis angedruckt: „Diese Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt.“ oder „Die Prämie für punktförmige Landschaftselemente wird zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt.“

Die Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ als auch „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“, „Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen“ und „Tierwohl – Weide“ werden im Rahmen der sogenannten „Ökoregelung“ ausschließlich durch EU-Mittel finanziert. Dafür steht ein gemeinsamer Betrag zur Verfügung und deshalb wurden variable Prämien vorgesehen. Diese Maßnahmen wurden vorerst mit dem untersten Wert des Prämienbandes berechnet. Die Restzahlung unter Berücksichtigung der gesamten zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt ebenfalls Ende Juni 2024.

Aufbau der Auszahlungsmitteilung

Grundsätzlich sind die ÖPUL 2023-Mitteilungen sehr ähnlich wie im ÖPUL 2015 gegliedert. Das ÖPUL 2023 brachte allerdings einige Neuerungen, unter anderem gibt es viele Zuschläge und Optionen.

Um die Auszahlung besser nachvollziehbar zu machen, wurden die Maßnahmen in sogenannte Prämiengruppen aufgeteilt (z.B. bei „Biologische Wirtschaftsweise“: „Biologische Wirtschaftsweise – Basismodulprämie Acker“, „Biologische Wirtschaftsweise – Basismodulprämie Acker für Biodiversitätsflächen“, „Zuschlag für über 7 % hinausgehende Biodiversitätsflächen“…), die auch als solches auf der Auszahlungsmitteilung angedruckt werden.

Beispielhaft für einen Betrieb mit der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) hat die Prämientabelle in der Auszahlungsmitteilung folgendes Aussehen:

Anzeige Prämientabelle aus Mitteilung

Eine Differenz zwischen den Spalten „beantragt“ und „prämienfähig“ ist auf nicht prämienfähige Flächen wie Sonstige Grünlandflächen, Grünbrache ohne Code, GI-Flächen etc. oder auf höherwertige Maßnahmen (z.B. Naturschutz) zurückzuführen.

Die Spalte „bei Kontrolle ermittelt“ betrifft Ergebnisse aus einer eventuellen Vor-Ort-Kontrolle. Eine Differenz zwischen den Spalten „prämienfähig“ und „berücksichtigt“ ist auf festgelegte Prämienbegrenzungen zurückzuführen. Zwei Beispiele:

  • Bei den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ wurde für eine erosionsgefährdete Kultur kein erosionsminderndes Verfahren gemäß der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ angewandt.
  • Bei der Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ sind nur maximal 50 m³/ha düngungswürdige Fläche förderbar.

Die Höhe der konkreten Prämiensätze wird in der Mitteilung nicht angeführt, sie können aber den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern entnommen werden. In diesen finden sich auch Beispiele und die genauen Modalitäten für die Prämienberechnung, die eine Hilfestellung bei der Nachrechnung des Auszahlungsergebnisses bieten. Die Maßnahmeninformationsblätter sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter abrufbar.

Nachbeantragung von Maßnahmen für das Antragsjahr 2024

 Es kommt vor, dass der Vertrag für eine Maßnahme für das Antragsjahr 2023 nicht zustande gekommen ist, weil z.B. Zugangsvoraussetzungen oder Mindestteilnahmebedingungen für die jeweilige Maßnahme nicht erfüllt wurden oder die Maßnahme zu spät beantragt wurde. Dies wird in der Mitteilung mit „Der Vertrag kommt nicht zustande“ ausgewiesen. Sollten die Zugangsvoraussetzungen und die weiteren Förderverpflichtungen für die betroffene Maßnahme wie z.B. 1,50 ha bei bestimmten flächenbezogenen Maßnahmen oder 2,00 RGVE/Betrieb bei Tierwohl-Maßnahmen im Antragsjahr 2024 erfüllt werden können, ist ein erneuter Maßnahmenantrag für das Förderjahr 2024 erforderlich, um teilnehmen zu können.

Dazu ist binnen 14 Tagen ab Erhalt der Auszahlungsmitteilung unter www.eama.at im Mehrfachantrag 2024 die betroffene Maßnahme unter „MFA-Angaben“ (im sogenannten ÖPUL-Maßnahmenantrag) selbstständig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer nachzubeantragen. Ein fristgerechter Antrag wäre bis spätestens am 31. Dezember 2023 zu stellen gewesen. Daher muss zusätzlich zur nachgereichten Maßnahmenanmeldung 2024 ein gesondertes Ersuchen übermittelt werden, damit die verspätete Maßnahmenbeantragung nach Überprüfung durch die AMA als fristgerecht für das Antragsjahr 2024 anerkannt werden kann. Das gesonderte Ersuchen ist unter www.eama.at über den Reiter Eingaben -> andere Eingaben -> Nachricht allgemein -> ÖPUL zu übermitteln.

Einspruch gegen die ÖPUL-Mitteilung

Ein begründeter Einspruch gegen das ÖPUL-Auszahlungsergebnis kann nach Erhalt der Mitteilung online über www.eama.at erhoben werden und ist binnen 4 Wochen durchzuführen. Der Einspruch ist über den Reiter „Eingaben“ auszufüllen und abzusenden. Der Status der Bearbeitung durch die AMA kann im eAMA verfolgt werden.

Für telefonische Fragen zur ÖPUL-Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Nummer 050 3151 99 an beziehungsweise stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern zur Verfügung.