Informationen zur ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“

05.03.2024 Nach Zwischenfrüchten wird Mulchsaat, Direktsaat und Saat im Strip-Till-Verfahren gefördert

Für die Teilnahme an der mehrjährigen Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ besteht bei Anbau mit den erosionsmindernden Verfahren „Mulchsaat“, „Direktsaat“ und „Strip-Till“ eine Kombinationspflicht mit der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ oder „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“. Bei Anbau der Kulturen Ackerbohnen, Kartoffeln, Kürbis, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen, Sorghum und Sudangras wird eine Prämie gewährt. Diese Kulturen gelten unabhängig von der Hangneigung und dem Anbauverfahren als erosionsgefährdet. Demnach ist im Frühjahr 2024 eine prämienfähige Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ nur möglich, wenn vor dem Anbau der erosionsgefährdeten Kultur

  • entweder im Jahr 2023 auf dem Schlag an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ mit den Varianten 2, 4, 5 oder 6 teilgenommen wurde
  • oder im Jahr 2024 an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ teilgenommen wird. Die Förderverpflichtungen für diese Maßnahme müssen bereits seit 1. Jänner 2024 erfüllt werden und daher muss auf dem Schlag eine angelegte Zwischenfrucht über den Winter stehen geblieben sein.

Als Mulchsaat gilt ein Aussaatverfahren, bei dem lediglich eine flache, nicht wendende Bodenbearbeitung erfolgt. Auf der Oberfläche verbleibt Pflanzenmulch der Zwischenfrucht. Eine wendende und tief mischende Bodenbearbeitung ist nicht zulässig. Eine Tiefenlockerung mit maßgeblichem Erhalt der Begrünungskultur ist erlaubt. Der Zeitraum zwischen der ersten Bodenbearbeitung nach Ablauf des Begrünungszeitraumes und dem Anbau der Folgekultur darf maximal 4 Wochen betragen.

Als Direktsaat gilt ein Aussaatverfahren, bei dem keine vollflächige Bodenbearbeitung, sondern lediglich eine Einsaat mittels Schlitzverfahren direkt in den Begrünungsbestand erfolgt.

Als Strip-Till-Verfahren gilt ein Aussaatverfahren, bei dem der Boden nicht ganzflächig, sondern lediglich streifenförmig in der Saatreihe bearbeitet wird. Zwischen den bearbeiteten Streifen bleiben die Zwischenfrucht bzw. davon verbliebene Pflanzenreste erhalten.

Neben der Angabe der erosionsgefährdeten Kultur ist die Teilnahme in der Feldstücksliste mit dem Code „MS“ für Mulchsaat und „DS“ für Direktsaat oder Strip-Till-Verfahren zu kennzeichnen.

Die Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ erfordert eine jährliche Mindestteilnahme (Codierung) im Ausmaß von 0,10 ha. Neben Mulchsaat, Direktsaat und Strip-Till-Verfahren kann auch noch an „Anhäufungen bei Kartoffeln“ (Code AH), „begrünte Abflusswege“ (Code BAW) und „Untersaaten“ (Code US) teilgenommen werden.

Auf Ackerschlägen größer 0,50 ha und mit einer überwiegenden Hangneigung ab 10 % wird bei erosionsgefährdeten Kulturen die Basismodulprämie für die Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ nur dann gewährt, wenn auf solchen Schlägen ein erosionsminderndes Verfahren gemäß der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ durchgeführt und beantragt wird.

Weitere Informationen und eine Übersicht aller Schlagnutzungsarten, die in die Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ eingebracht werden können, sind im Maßnahmeninformationsblatt „Erosionsschutz Acker“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.